Audioführer
Im Rahmen des Projekts “Das Schlesische Informationssystem für Fremdenverkehr” erhielt das Städtische Touristische Informationszentrum 40 Audioführer für die Stadtbesucher. In den Audioführern werden drei Ausflugsrouten beschrieben: eine Route durch Biala, eine Route durch Bielsko und eine Route für Kinder. Jeder Ausflug dauert ca. 40 Minuten. Angebotene Sprachen: Polnisch, Englisch und Deutsch. Das Gerät besteht aus einem Mini-Empfangsgerät und Stereokopfhörern und ist sehr bedienerfreundlich. Einen Audioführer können zwei Erwachsene benutzen. Der Verleih ist unentgeltlich, die Bedingungen hierfür sind jedoch die Vorlage eines gültigen Ausweises zur Überprüfung der Personendaten, das Ausfüllen eines Ausleihformulars, Leistung einer Kaution in Höhe von 50 PLN für jedes Gerät sowie Kenntnisnahme der Verleihbedingungen. Audioführer können während der Öffnungszeiten des Informationszentrums, d. h. von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr und samstags von 8 bis 16 Uhr, ausgeliehen werden. Audioführer werden oft und gern insbesondere von Teilnehmern organisierter Reisegruppen, aber auch von Einwohnern von Bielsko-Biala genutzt. Die Vollversion des Audioführers ist auch auf der Internetseite der Schlesischen Organisation für Fremdenverkehr zu hören. www.slaskie.travel. Es besteht auch die Möglichkeit, eine Audioführer-Applikation aufs Handy herunterzuladen.
Audioführer-Verleihordnung
1. Das Städtische Touristische Informationszentrum in Bielsko-Biala ist die Verleihstelle für Audioführer, geöffnet:
- von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr
- samstags von 8 bis 16 Uhr
2. Audioführer sind Eigentum der Schlesischen Organisation für Fremdenverkehr und wurden von ihr zum Verleih durch das Städtische Touristische Informationszentrum in Bielsko-Biala (kurz: MCIT) freigegeben.
3. Ein Audioführer besteht aus einem Mini-Empfangsgerät und Stereokopfhörern.
4. Das Gerät ist am Ausleihtag spätestens 30 Minuten vor Ende der MCIT-Öffnungszeiten im ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben. In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, die Rückgabefrist höchstens für zwei Tage zu verlängern. Die Verlängerung der Rückgabefrist ist vor der Ausleihung zu melden und mit einem MCIT-Mitarbeiter zu vereinbaren.
5. Der Verleih ist unentgeltlich. Der Ausleihende trägt die volle Verantwortung für das ausgeliehene Gerät nach der Gefährdungshaftung unter Vorbehalt der nachstehenden Bestimmungen für organisierte Reisegruppen.
6. Die Bedingungen für den Verleih von Geräten sind die Vorlage eines gültigen Ausweises zur Überprüfung der im Ausleihformular angegebenen Personendaten, das Ausfüllen eines Ausleihformulars, Leistung einer Kaution in Höhe von 50 PLN für jedes Gerät sowie Kenntnisnahme der Verleihbedingungen.
7. Bei organisierten Reisegruppen (Familien, Ausflüge etc., eine Gruppe muss aus mindestens 4 Personen bestehen) beträgt die Kaution 100 PLN für 4 Geräte. Werden mehr als 4 Geräte ausgeliehen, wird eine Gebühr von 50 PLN für jeweils weitere 2 Geräte berechnet (z. B. für 5 oder 6 Geräte beträgt die Gesamtkaution 150 PLN, für 7 oder 8 Geräte 200 PLN usw.)
8. Organisierte Gruppen von einer Einrichtung mit Sitz in Bielsko-Biala, z. B. Schulen, Nichtregierungsorganisationen, organisatorische Einheiten oder Delegationen auf Einladung von städtischen Behörden, können von der Leistung der Kaution befreit werden. Eine entsprechende Entscheidung diesbezüglich wird jeweils von einem MCIT-Mitarbeiter getroffen.
9. Das Ausleihformular beinhaltet folgende Daten: Vor- und Familienname, Wohnanschrift, Nummer und Serie eines Ausweises mit Foto, persönliche Identifikationsnummer PESEL, wenn vorhanden, Zustand des auszuleihenden Gerätes, Höhe der Kaution, Datum und Uhrzeit des Verleihs sowie Datum und Uhrzeit der Rückgabe, Zustand des zurückgegebenen Gerätes, Unterschrift des MCIT-Mitarbeiters, Unterschrift des Ausleihenden, Nummer des Audioführers, Telefonnummer des Ausleihenden, Anzahl der ausgeliehenen Geräte, Nummer des Einzahlungs- und Auszahlungsbeleges, Nummer im Kassenbericht sowie Erklärung über die Kenntnisnahme der Verleihbedingungen.
10. Audioführer werden an Volljährige verliehen. Die oben genannten Geräte werden nicht an Personen verliehen, die unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Rauschmitteln stehen.
11. Vor dem Verleih eines Audioführers ist der Ausleihende verpflichtet, den technischen Zustand des Gerätes zu prüfen und festgestellte Mängel einem MCIT-Mitarbeiter rechtzeitig zu melden. Vor dem Verleih ist der Ausleihende verpflichtet, die Verleihbedingungen zur Kenntnis zu nehmen.
12. Audioführer können ausschließlich während der MCIT-Öffnungszeiten verliehen werden, wobei eine Stunde vor Ende der Öffnungszeiten werden die Geräte nicht mehr herausgegeben.
13. Wird das ausgeliehene Gerät später als vereinbart zurückgegeben, wird eine Säumnisgebühr in Höhe von 50 PLN für jeden Verzugstag berechnet.
14. Wird das ausgeliehene Gerät vom Ausleihenden verloren, ist dieser verpflichtet, den Wert des Audioführers in voller Höhe von 1400,00 PLN für das Gerät selbst und 20,00 PLN für die Kopfhörer zu erstatten. Werden das Mini-Empfangsgerät und/oder die Kopfhörer beschädigt, ist der Ausleihende verpflichtet, eine Gebühr von 300 PLN für das Gerät und 20 PLN für die Kopfhörer zu zahlen.
15. In beiden in Punkten 14 und 15 genannten Fällen wird die eingezahlte Kaution auf den vom Ausleihenden zu erstattenden Betrag angerechnet.
16. Wird das Gerät nicht fristgerecht zurückgegeben, sind die MCIT-Mitarbeiter verpflichtet, eine Aufforderung zur Rückgabe (Mahnung) per Einschreiben mit Rückschein zu versenden. Der Ausleihende ist verpflichtet, die Mahnkosten in Höhe von 10 PLN für jedes Mahnschreiben zu tragen.
17. Gegen Ausleihende, die ihre Verpflichtungen aus dieser Verleihordnung trotz der Mahnung nicht erfüllen, wird vom hierfür von der Schlesischen Organisation für Fremdenverkehr ermächtigten MCIT ohne zusätzliche Mahnung rechtlich vorgegangen.
18. Die zum Verleih bestimmten Geräte wurden von der Schlesischen Organisation für Fremdenverkehr im Rahmen des Schlesischen Informationssystems für Fremdenverkehr unter EU-Bezuschussung (RPO WSL 2007-2013) erworben.